Besondere Corona-Regeln ab 01.02.2022 – Zutritt zum Gebäude

Um die Einhaltung der 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) lückenlos zu gewährleisten, werden ab 01.02.2022 an allen Eingängen des AZV an den Standorten Altenholz und Bordesholm QR-Code-Scanner, sogenannte “Corona-Ampeln”. 

Ab 1. Februar 2022 ist jede Person, die ein Gebäude des AZV betritt, verpflichtet, sofort einen gültigen QR-Code über den eigenen 3-G-Status (geimpft, genesen, getestet) an den Scanner zu halten. Nur wenn auf dem zum Scanner gehörigen Bildschirm ein grünes Symbol erscheint, darf das Gebäude betreten werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Corona Ampeln.

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