Für einen Zeitraum von 5 Jahren stellt das Ausbildungszentrum für sich und seinen Einrichtungen den Gleichstellungsplan auf. Der Gleichstellungsplan umfasst den Frauenförderplan nach § 11 GstG.
Der Gleichstellungsplan beinhaltet strategische Vorgaben, die für alle Bereiche verbindlich sind. Er beschreibt Ziele und Maßnahmen , die sich auf das gesamte ausbildungszentrum beziehen. Damit werden Frauenförderung und Chancengleichheit für Frauen und Männer zur Querschnittsaufgabe im Sinne des Gender Mainstreaming.
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Dritter Gleichstellungsplan des Ausbildungszentrums für Verwaltung in Schleswig-Holstein 2020 - 2024 |
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