Gleichstellungsthemen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu speziellen Themen der Gleichstellung der Geschlechter.
Rechtliche Grundlagen
Die Rechte und Pflichten der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sind grundlegend im Hochschulgesetz und im Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein beschrieben und im speziellen im Ausbildungszentrumsgesetz geregelt. Die Gleichstellungsbeauftragte ist vor der Mitbestimmung durch die Personalvertretungen in die Entscheidungsprozesse der Dienststellenleitung einzubeziehen. Sie soll in Unabhängigkeit die Dienststellenleitung beraten und Prozesse gemeinsam gestalten. Dieser Beratungspflicht kann sie nur nachkommen, wenn eine Einbindung in alle Angelegenheiten frühzeitig und umfangreich erfolgt. Sie ist daher berechtigt, jederzeit für ihre Aufgabenwahrnehmung erforderliche Daten und Unterlagen anzufordern.
Das Gleichstellungsgesetz- das "Gesetz zur Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst" - beschreibt Maßnahmen zur Gleichstellung wie Einstellung, Beförderung, Aus- und Fortbildung, Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung etc. sowie den Geltungsbereich, die Weisungsfreiheit und das Widerspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragten.
Im Hochschulgesetz - dem "Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinkum Schleswig-Holstein" - sind u.a. Festlegungen über die Frauenförderungsrichtlinien, die Frauenförderpläne, den Frauenaussschuss und die Aufgaben der Frauenbeauftragten zu finden.
Des weiteren gelten für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten die spezifischen Festlegungen des Gesetzes über das Ausbildungszentrum für Verwaltung.
Gleichstellungsausschuss
Der Gleichstellungsausschuss ist gemäß § 23 des Ausbildungszentrumsgesetztes in Verbindung mit § 7 Absatz 4 der Verfassung der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung als ein Gremium des Senates eingerichtet.
Der Gleichstellungsausschuss ist zuständig für alle Fragen der Gleichstellung und Chancengleichheit der Geschlechter, die die an der Hochschule beschäftigten und studierenden Frauen und Männer bestreffen, insbesondere für
- die Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung der Gender-Perspektive in allen Bereichen der FHVD,
- die Mitwirkung bei der Erstellung des Gleichstellungsplanes nach § 8 Abs. 3 AZG sowie
- die Erarbeitung eines Wahlvorschlages für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten der FHVD und ihrer Stellvertreterinnen nach § 7 Abs. 4 Satz 4 der Verfassung der FHVD.
Mitglieder des Gleichstellungsausschusses sind zum einen nach Kraft ihrer Funktion die Gleichstellungsbeauftragte Gabriele Bischof sowie die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Astrid Göbel.
Als Vertreterinnen und Vertreter der unterschiedlichen Hochschulgruppen sind zum anderen folgende Personen im Gleichstellungsausschuss tätig:
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Dr. Edna Rasch Gruppe der Hochschullehrerinnen |
Kontakt: Tel: 0431/3209-223 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Prof. Dr. Ina Hunecke Gruppe der Hochschullehrerinnen |
Kontakt: Tel: 0431/3209-210 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Kerstin Sütel Gruppe der nebenamtlichen Lehrkräfte |
Kontakt: Tel: 0431/3890-333 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Nikolas Häckel Gruppe der nebenamtlichen Lehrkräfte |
Kontakt: Tel: 04651/851-0 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Patrick Mentzer Gruppe der Studierenden |
Kontakt: |
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Birthe Quitte Gruppe der Verwaltungsmitarbeiter/-innen
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Kontakt: Tel: 0431/3209-141 Mail: quitte@fhvd-sh.de |
Gleichstellungsplan
Für einen Zeitraum von 5 Jahren stellt das Ausbildungszentrum für sich und seinen Einrichtungen den Gleichstellungsplan auf. Der Gleichstellungsplan umfasst den Frauenförderplan nach § 11 GstG.
Der Gleichstellungsplan beinhaltet strategische Vorgaben, die für alle Bereiche verbindlich sind. Er beschreibt Ziele und Maßnahmen , die sich auf das gesamte ausbildungszentrum beziehen. Damit werden Frauenförderung und Chancengleichheit für Frauen und Männer zur Querschnittsaufgabe im Sinne des Gender Mainstreaming.
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Dritter Gleichstellungsplan des Ausbildungszentrums für Verwaltung in Schleswig-Holstein 2020 - 2024 |
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Gleichstellung
Für die Wahrnehmung der Gleichstellungsaufgabe im Bereich des AZV und seiner Einrichtungen gelten grundsätzlich die Bestimmungen des schleswig-holsteinischen Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) in der jeweils gültigen Fassung.
§ 3a Abs. 3 des Ausbildungszentrumsgesetzes schreibt dabei als Sonderregelung fest, dass das AZV und seine Einrichtungen als eine Dienststelle im Sinne des GstG gelten. Für den Bereich der Verwaltungsfachhochschule gelten ferner die hochschulrechtlichen Regelungen des HSG Schleswig-Holstein (§ 2 Abs. 3 des AZG), welches u.a. die besonderen Gleichstellungsaufgaben an Hochschulen regelt.
Ziel der Gleichstellung ist die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Das GstG fördert dabei die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst insbesondere durch
• die Schaffung von Arbeitsbedingungen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen,
• die Kompensation von Nachteilen, die vor allem Frauen als Folge geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung erfahren sowie
• die gerechte Beteiligung von Frauen an allen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in Gremien und Leitungsfunktionen.
Entsprechend § 8 des AZG werden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten des AZV und der Verwaltungsakademie von der Gleichstellungsbeauftragten der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung wahrgenommen.
Die Gleichstellungsbeauftragte der FHVD wird nach § 15 der Verfassung der FHVD vom Senat aus dem Kreis der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen der FHVD mit abgeschlossenem Hochschulstudium oder einer entsprechenden Qualifikation gewählt. Die Wahlzeit beträgt drei Jahre. Die Gleichstellungsbeauftragte ist gem. § 29 AZG mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit für die Aufgabenwahrnehmung freizustellen.
Für die weiteren Standorte der FHVD ist eine Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Kreis der dortigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium zu wählen. Darüber hinaus ist für die sonstigen Standorte des AZV jeweils eine Stellvertreterin aus dem Kreis der dortigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen auf Vorschlag des Gleichstellungsausschusses durch die Leiterin oder den Leiter des AZV zu bestellen.
Gleichstellungsbeauftragte der FHVD und damit des AZV und der VAB ist derzeit Frau Gabriele Bischof
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Gabriele Bischof Tel. 0431/3209165 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Raum 213 Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz |
Am Standort Altenholz ist die Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Frau Astrid Göbel.
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Astrid Göbel
Tel. 0431/3209123 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Raum: Bibliothek Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz |
An den Standorten Reinfeld und Bordesholm sind die Stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten Frau Sabine Wegen und Frau Karen Schlotfeldt.
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Sabine Weger Tel. 04533/7301331 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Raum: Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Reinfeld
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Karen Schlotfeldt Tel. 04322/693512 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Raum: Verwaltungsakademie Bordesholm
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