Gemeinsame Sitzung der Arbeitskreise der behördlichen Datenschutzbeauftragten am 28. April 2026
Am 28. April 2026 fand die zweite gemeinsame Sitzung des Jahres 2026 zweier Arbeitskreise der behördlichen Datenschutzbeauftragten Schleswig-Holsteins (AK Städte und amtsfreie Gemeinden und AK Ämter, Gemeinden und Zweckverbände) am Campus Bordesholm statt. Matthes Reimann, Datenschutzbeauftragter des Amtes Büsum-Wesselburen und stellvertretender Leiter des Arbeitskreises Ämter, Gemeinden und Zweckverbände und Volker Hein, Datenschutzbeauftragter der Stadt Eutin und Leiter des Arbeitskreises Städte und amtsfreie Gemeinden hatten eingeladen.
Öffentliche Stellen sind nach Art. 37 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO zur Benennung einer / eines behördlichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten unterrichten und beraten die Verwaltungsleitung in allen datenschutzrechtlichen Belangen. Sie überwachen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch die Behörde.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Organisatorisches“ stellte sich die neue behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Elmshorn vor. Sie tritt zum 01.05.2026 ihren Dienst an. Erörtert wurde die Frage der Benennung stellvertretender Datenschutzbeauftragter. Das ULD wies darauf hin, dass Stellvertretungen rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben sind, sehr wohl aber als sinnvoll erachtet werden und dem ULD benannt werden können (Art. 37 DSGVO), diese aber auch die Voraussetzungen einer / eines behördlichen Datenschutzbeauftragten zumindest ansatzweise erfüllen müssten.
Von besonderem Interesse waren wie immer die fundierten rechtlichen Ausführungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD).
Dr. Sven Polenz (ULD) trug zu aktuellen Datenschutzthemen vor. Zudem behandelte er zahlreiche datenschutzrechtliche Einzelfragen der behördlichen Datenschutzbeauftragten. Über Themen wie „Videoüberwachung“, „rechtskonforme E-Mail-Verschlüsselung“ und „Behandlung mittels künstlicher Intelligenz generierter Beschwerden“ wurde intensiv diskutiert.
Das Schwerpunktthema „Künstliche Intelligenz (KI) in der Verwaltung“ wurde mit einem umfangreichen fachlichen Vortrag von Benjamin Walczak (ULD) eingeleitet. Die Vor- und Nachteile von KI-Systemen wurden erörtert. Herausgestellt wurde die datenschutzrechtliche Notwendigkeit, dass nur rechtskonform trainierte, „geschlossene“ KI-Systeme in der Verwaltung zum Einsatz kommen sollten, bei denen die von den Nutzerinnen und Nutzern eingegebenen Daten nicht in das Training des KI-Systems einfließen. Ebenso thematisiert wurde die KI-Kompetenzrichtlinie der EU, die Notwendigkeit einer Datenschutzfolgeabschätzung bei Einsatz von KI sowie Fragen der effizienten und rechtskonformen Nutzung der KI-Systeme.
Das ULD wies auf seine Veranstaltungsreihe „Frag` für `nen Freund“ hin, nächster Termin: 07.05.2026, 10.00 Uhr, in den Räumlichkeiten des ULD in Kiel. Das ULD überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts bei schleswig-holsteinischen Behörden und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Es unterstützt die behördlichen Datenschutzbeauftragten bei ihrer Arbeit und nimmt regelmäßig an ihren Sitzungen teil.
Volker Hein berichtete über das Treffen der Arbeitskreisleitungen mit dem IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH). Auf das ITV.SH-Forum am 02.06. und 03.06.2026 in Neumünster wurde hingewiesen.
Für die kommende Sitzung der Arbeitskreise am 16. Juni 2026 in Bordesholm wurden die Themen „Datenmeldungen / Datenpannen“ und „Registermodernisierung“ als Schwerpunkte festgelegt.
Auch wenn die behördlichen Datenschutzbeauftragten untereinander gut vernetzt sind und wichtige datenschutzrechtliche Informationen über eine digitale Wissensdatenbank teilen, ist der persönliche fachliche Austausch nach Einschätzung aller Teilnehmenden unverzichtbar.

