Gemeinsame Sitzung der Arbeitskreise der behördlichen Datenschutzbeauftragten am 3. März 2026

Am 03. März 2026 fand die erste gemeinsame Sitzung des Jahres 2026 zweier Arbeitskreise der behördlichen Datenschutzbeauftragten Schleswig-Holsteins (AK Städte und amtsfreie Gemeinden und AK Ämter, Gemeinden und Zweckverbände) am Campus Altenholz statt. Matthes Reimann, Datenschutzbeauftragter des Amtes Büsum-Wesselburen und stellvertretender Leiter des Arbeitskreises Ämter, Gemeinden und Zweckverbände und Volker Hein, Datenschutzbeauftragter der Stadt Eutin und Leiter des Arbeitskreises Städte und amtsfreie Gemeinden hatten eingeladen.

Öffentliche Stellen sind nach Art. 37 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO zur Benennung einer / eines behördlichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten unterrichten und beraten die Verwaltungsleitung in allen datenschutzrechtlichen Belangen. Sie überwachen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch die Behörde.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Organisatorisches“ berichtete Birgit Pauls, Leiterin des Arbeitskreises Ämter, Gemeinden und Zweckverbände, dass sie ihre Leitungsaufgabe langfristig abgeben möchte und daher ihren Stellvertreter, Matthes Reimann, stärker in die Aufgabe einbeziehe.

Erörtert wurde die geeignete Zusammensetzung der Arbeitskreise. Es wurde einvernehmlich als sachdienlich angesehen, die Arbeitskreise auf die bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten zu beschränken, die in einem Beschäftigungsverhältnis / Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung stehen. Die Teilnahme von Datenschutzkoordinatoren, Datenschutzmanagern etc. sowie externen Dienstleistern auf dem Gebiet des Datenschutzes soll weiterhin nicht ermöglicht werden. Zum einen soll so die Vertraulichkeit des Kreises gewahrt bleiben, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Bericht aus dem ULD. Zum anderen soll verhindert werden, dass externe Anbieter von Datenschutzdienstleistungen durch den Zugang zu den Arbeitskreisen und der von den Arbeitskreisen betriebenen digitalen Wissensdatenbank in die Lage versetzt werden, diese Informationen gewerblich und ggf. sogar zum Nachteil der behördlichen Datenschutzbeauftragten zu verwenden.

Von besonderem Interesse waren wie immer die fundierten rechtlichen Ausführungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD). Dr. Sven Polenz (ULD) trug zu aktuellen Datenschutzthemen vor. Zudem behandelte er zahlreiche datenschutzrechtliche Einzelfragen der behördlichen Datenschutzbeauf-tragten. Es wurde intensiv diskutiert.

Das ULD überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts bei schleswig-holsteinischen Behörden und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Es unterstützt die behördlichen Datenschutzbeauftragten bei ihrer Arbeit und nimmt regelmäßig an ihren Sitzungen teil.

Für die kommende Sitzung am 28. April 2026 in Bordesholm wurde das Thema „Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz“ als einer der Schwerpunkte festgelegt.

Auch wenn die behördlichen Datenschutzbeauftragten untereinander gut vernetzt sind und wichtige datenschutzrechtliche Informationen über eine digitale Wissensdatenbank teilen, ist der persönliche fachliche Austausch nach Einschätzung aller Teilnehmenden unverzichtbar.

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