Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ausbildungszentrum für Verwaltung ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://azv-sh.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Textalternativen zu Bildern und Objekten werden nicht durchgängig angeboten
  • Die Kontrastverhältnisse sind nicht immer ausreichend
  • Die Webseiten sind semantisch nicht korrekt ausgezeichnet
  • Der Tastaturfokus ist nicht durchgehend gut sichtbar
  • Formularfelder sind nicht durchgehend eindeutig ausgezeichnet
  • PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei gestaltet
  • Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.03.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.03.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter

AZV – Ausbildungszentrum für Verwaltung 
Rehmkamp 10
24161 Altenholz

Tel.: 0431 3209 -0 (werktags 8.00 – 14.00 Uhr)
Fax: 0431 32 80 44
E-Mail: zentrale@azv-sh.de

an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

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